Seit 2021 gilt die Bündelung und Zusammenführung der Fördermaßnahmen von BAFA und KfW zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Das Bundesamt für Wirtschaft und Energie überarbeitete damit die Gebäudeförderung zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030. Damit sind die Förderungen von Energieeffizienz und die für erneuerbare Energien unter einem Dach zusammengeführt. Die Richtlinien wurden zum 01.01.2024 überarbeitet.
Zur aktuellen Richtlinie + Update BEG-Förderung
Aktuell bestehen folgende Programme zur Sanierung zum Effizienzhaus oder für die Sanierung durch Einzelmaßnahmen:
Das Förderprogramm für den Klimafreundlichen Neubau (KfN) ist bis zur Verabschiedung des Bundeshaushaltes 2024 ausgesetzt.
Im Rahmen des Programmteils BEG Einzelmaßnahmen fördert die BAFA den Einbau von Komponenten zur energieeffizienten Wärmeübergabe im Wärme- und Kältebereich im Programmteil „Heizungsoptimierung“. Außerdem können diese Komponenten im Programmteil „Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)“ bis zum Erreichen des Höchstbetrages der förderfähigen Kosten über die KfW mitgefördert werden.
Dazu gehören die verschiedenen Deckensysteme, die Zehnder mit den Baureihen der Zehnder Deckenstrahlplatten sowie den Klimadecken in Form abgehängter Decken oder in der Ausführung als Deckensegel anbietet. Ausschlaggebend ist der ausgetauschte Wärmeerzeuger. Wenn mit dem Austausch des Wärmeerzeugers der Maximalbetrag der förderfähigen Kosten noch nicht ausgeschöpft wurde, können Deckenstrahlplatten in diesem Programmteil bis zur Höchstgrenze der förderfähigen Kosten mitgefördert werden. Darüberhinausgehende Kosten können mit einem separaten Antrag im Programmteil Heizungsoptimierung zu den dort geltenden Fördersätzen gefördert werden.
Wird im Zuge der Sanierung eine alte Heizungsanlage durch eine mit erneuerbarer Wärmeerzeugung ersetzt, können bis zu 55 % der Gesamtkosten gefördert werden (wenn es sich bei der alten Anlage um eine Öl-, Kohle, oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung handelt) und der Effizienzbonus sowie Klimageschwindigkeitsbonus angesetzt werden können. Als Umfeldmaßnahmen werden Flächenheizungen (Decken-, Fußboden- und Wandheizungen) mit dem gleichen Fördersatz wie der Wärmeerzeuger gefördert.
Im Programmteil „Heizungsoptimierung“ werden Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz an vorhandenen Heizungssystemen zur Absenkung der Systemtemperatur mit 15 % gefördert. Dazu gehört der Austausch von Heizflächen durch Niedertemperaturheizkörper bzw. Heizflächen mit einer max. Vorlauftemperatur von 55 °C. Wird zusätzlich ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) abgeschlossen, erhöht sich die Fördersumme um weitere 5 %.
Sämtliche Produkte aus dem Portfolio des Zehnder Geschäftsbereichs Heiz-und Kühldecken qualifizieren sich für eine BEG-Förderung von bis zu 55 %.
Kontaktieren Sie Ihren Energieberater und lassen sich fachkompetent und individuell beraten.
Beauftragen Sie Ihren Fachhandwerker mit der Maßnahme. Achtung der Vertrag muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten.
Registrieren Sie sich im BAFA-Portal.
Der Energieberater erstellt eine technische Projektbeschreibung (TPB), lädt diese hoch und erhält eine ID zur Technischen Projektbeschreibung (TPB-ID).
Mit der TPB-ID können Sie innerhalb von zwei Monaten die Förderung im BAFA Portal beantragen.
Die Förderung einer Maßnahme beantragt der Eigentümer oder Investor, ggf. ein Contractor. Vor Beantragung der Maßnahme muss an den Fachhandwerker ein Lieferungs- und Leistungsvertrag mit auflösender oder aufschiebender Bedingung erteilt werden.
Es wird der Heizungstausch in Bestandsgebäuden gefördert, deren Bauantrag bzw. Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens 5 Jahre zurückliegen. Für den Austausch von funktionsfähigen Öl-, Kohle oder Nachtspeicherheizungen ist kein Mindestalter erforderlich. Für den Austausch von funktionsfähigen Gasheizungen gilt ein Mindestalter von 20 Jahren.
Wird die Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt - Eigenleistung, werden nur die direkt mit der energetischen Sanierungsmaßnahme verbundenen Materialkosten gefördert, wenn ein Energieeffizienz-Experte oder ein Fachunternehmer die fachgerechte Durchführung und die korrekte Angabe der Materialkosten mit dem Verwendungsnachweis bestätigt.
Alle Richtlinien zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sind auf der Website des BMWK und im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Möchten Sie eine BEG EM erhalten, ist vor Antragstellung ein abgeschlossener Lieferungs- und Leistungsvertrag mit einem Fachunternehmen verpflichtend. Der Lieferungs- oder Leistungsvertrag muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten, erst dann dürfen Sie mit der Sanierung beginnen.
Die Förderung erhalten Sie in der Regel nach positivem Abschluss der Prüfung des Verwendungsnachweises durch den Energieberater. Dazu erstellt der Energieberater einen technischen Projektnachweis (TPN), den Sie im BAFA-Portal hochladen.
Sie können den Antrag selbst einreichen oder haben die Möglichkeit, eine Person zu bevollmächtigen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Internetseiten des BMWK.
Für bestimmte Maßnahmen im Rahmen der BEG ist es zwingend erforderlich einen Energieeffizienz-Experten hinzuzuziehen.
Dies gilt für:
- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
- Anlagentechnik (außer Heizung)
- Heizungsoptimierung
Bei den anderen förderfähigen Maßnahmen ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten optional.