Stand 21.07.2026

Förderung von Deckenstrahlplatten

Neue Bestimmungen ab 21.07.2026

Überblick zu BEG‑Programmen & Zuschüssen

Seit 2021 gilt die Bündelung und Zusammenführung der Fördermaßnahmen von BAFA und KfW zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für die Förderung für Deckenstrahlplatten. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bündelt die Förderprogramme von BAFA und KfW zur energetischen Sanierung und Modernisierung von Gebäuden. Damit sind die Förderungen von Energieeffizienz und die für erneuerbare Energien unter einem Dach zusammengeführt. Die Richtlinien wurden zum 21.07.2026 angepasst. Zehnder Deckenstrahlplatten können so von attraktiven Zuschüssen profitieren - eine Förderung energieeffizienter Heizsysteme.

 

Förderung von Deckenstrahlplatten im Rahmen der BEG

Zehnder Deckenstrahlplatten können im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Bestandteil förderfähiger Maßnahmen sein. Insbesondere bei der Modernisierung von Heizungsanlagen leisten sie durch ihre hohe Effizienz und die Möglichkeit niedriger Systemtemperaturen einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung des Energieverbrauchs.

Welche Maßnahmen sind förderfähig?

Die Förderung von Deckenstrahlplatten ist insbesondere im Zusammenhang mit folgenden Maßnahmen möglich:

  • Optimierung bestehender Heizungsanlagen

  • Maßnahmen zur Absenkung der System- und Vorlauftemperaturen

  • Umfeldmaßnahmen im Zuge eines förderfähigen Heizungstauschs

  • Energetische Sanierungsmaßnahmen in Nichtwohngebäuden

Wonach richtet sich die Höhe der Förderung?

Die Höhe der Förderung richtet sich nach:

  • der Art der beantragten Maßnahme,

  • der Gebäudeart (Wohn- oder Nichtwohngebäude),

  • den förderfähigen Investitionskosten sowie

  • den zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Förderbedingungen.

Sind Zehnder Deckenstrahlplatten förderfähig?

Die Produkte aus dem Zehnder Portfolio für Deckenstrahlplatten eignen sich grundsätzlich für den Einsatz in förderfähigen Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Anforderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

In fünf Schritten zur Förderung

1. Fachkompetent beraten lassen

Kontaktieren Sie Ihren Energieberater und lassen sich fachkompetent und individuell beraten.

2. Beauftragung des Fachunternehmens

Vor Antragstellung muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung der Förderzusage abgeschlossen werden.

3. Registrierung im BAFA-Portal

Registrieren Sie sich im BAFA-Portal.

4. Erstellung der technischen Projektbeschreibung

Der Energieeffizienz-Experte erstellt die Technische Projektbeschreibung (TPB) und stellt die erforderliche TPB-ID für die Antragstellung zur Verfügung.

5. Beantragung Förderung

Mit der TPB-ID kann die Förderung über das BAFA-Portal beantragt werden. Die TPB-ID ist ab Erstellung zwei Monate gültig.

Fachkundige Beratung?
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Unsere Serviceberater unterstützen Sie bei der individuellen Planung Ihrer Projekte.

Häufig gestellte Fragen zur Förderung allgemein

Die Förderung einer Maßnahme beantragt der Eigentümer, Investor oder gegebenenfalls ein Contractor. Vor Antragstellung muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung abgeschlossen werden.

Es wird der Heizungstausch in Bestandsgebäuden gefördert, deren Bauantrag bzw. Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens 5 Jahre zurückliegen. Für den Austausch von funktionsfähigen Öl-, Kohle oder Nachtspeicherheizungen ist kein Mindestalter erforderlich. Für den Austausch funktionsfähiger Gasheizungen kann für bestimmte Förderboni ein Mindestalter von 20 Jahren erforderlich sein.

Wird die Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt - Eigenleistung, werden nur die direkt mit der energetischen Sanierungsmaßnahme verbundenen Materialkosten gefördert, wenn ein Energieeffizienz-Experte oder ein Fachunternehmer die fachgerechte Durchführung und die korrekte Angabe der Materialkosten mit dem Verwendungsnachweis bestätigt.

Häufig gestellte Fragen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Alle Richtlinien zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sind auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) sowie im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Möchten Sie eine BEG EM erhalten, ist vor Antragstellung ein abgeschlossener Lieferungs- und Leistungsvertrag mit einem Fachunternehmen verpflichtend. Der Lieferungs- oder Leistungsvertrag muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten, erst dann dürfen Sie mit der Sanierung beginnen.

Die Förderung erhalten Sie in der Regel nach positivem Abschluss der Prüfung des Verwendungsnachweises. Hierfür sind die erforderlichen Nachweise über das BAFA-Portal einzureichen.

Sie können den Antrag selbst einreichen oder eine bevollmächtigte Person mit der Antragstellung beauftragen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Internetseiten des BAFA.

Für bestimmte Maßnahmen im Rahmen der BEG ist es zwingend erforderlich einen Energieeffizienz-Experten hinzuzuziehen.
Dies gilt für:
- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
- Anlagentechnik (außer Heizung)
- Heizungsoptimierung

Bei den anderen förderfähigen Maßnahmen ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten optional.

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